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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TelePunkt-Winsen direkt und unter www.TelePunkt.net (Stand 01/2011)
Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen TelePunkt unter TelePunkt.net, nachfolgend TelePunkt genannt und dem Nutzer der Eingabeplattform www.TelePunkt.net. Dies ist analog auch ein möglicher 3., der dieses System nicht über die Homepage von TelePunkt, sondern direkt nutzt.
In diesem Fall gelten die u. g. allgemeinen Geschäftsbedingungen vorstehend.
§1 Allgemeines
1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte sowie insbesondere Dienstleistungen, die über das System von TelePunkt bereitgestellt werden. Anderslautende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Zu Ihrem Ausschluss bedarf es ansonsten keines Widerspruchs unsererseits.
2. Diese AGB gelten ausschließlich, alle entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, TelePunkt hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.
§2 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und bis zum Vertragsabschluss freibleibend. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns die Berichtigung vor.
Die Dienstleistungen und Waren betreffenden Abbildungen, Prospekte, Datenblätter, Verzeichnisse, etc. und die dort aufgeführten Daten über Tarif, Leistung, Abmessung, Gewicht, usw. sind nur annährend maßgebend, es sei denn, Sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§3 Vertragsabschluss
1. Der Kunde bestellt die von ihm gewünschten Waren / Dienstleistungen. Der Vertrag kommt zustande, wenn TelePunkt und der Anbieter, dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, der angebotenen Waren und Dienstleistungen. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich, der Kunde verzichtet auf diese im Sinne von § 151 S. 1 BGB.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Onlineformulare auszudrucken und mit seiner Unterschrift versehen, an Fa. TelePunkt-Winsen, Rathausstr. 48, 21423 Winsen frei Haus per Post zu senden. Darüber hinaus erhält er vor Auslieferung der bestellten Ware oder vor Bereitstellung der angeforderten Dienstleistungen eine Auftragsbestätigung durch den Anbieter oder durch TelePunkt.
§4 Preise, Versand, Lieferung, Gefahrenübergang
1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Der Kaufpreis wird sofort fällig. Die Zahlung erfolgt bei Erstbestellung durch eine zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptierte Kreditkarte oder Nachnahme in bar.
3. Kommt der Kunde in Verzug gelten die Regelungen des §7 analog.
4. Provisionen/Gutschriften/Extraleistungen werden nach Maßgabe des Angebotes und des Anbieters bzw. TelePunkt ausgeschüttet oder ggf. verrechnet. Eine Verrechnung kann bis zu sieben Wochen andauern. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen und Leistungen sind wir vier Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem Personenkreis nach §24 AGB-Gesetz gehört, liefern wir zum dann gültigen Preis nach vorheriger Benachrichtigung des Bestellers.
5. Der Versand, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Adresse 21423 Winsen, Rathausstr. 48, bzw. ab Hersteller bei Direktlieferung. Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir jederzeit berechtigt.
6. Bei Nichtabnahme von gelieferten oder bereitgestellten Waren haftet der Besteller mit pauschal 20% der Rechnungswertes zzgl. der ges. MwSt. sowie der Transportkosten, sofern uns kein größerer Schaden entstanden ist.
7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Transportversicherung für Inlandslieferungen schließen wir auf Wunsch zu derzeit 0.06% von Höhe des Warenpreises ab. Auslandsversicherung auf Anfrage.
8. Erstbestellungen liefern wir nur per Vorkasse aus. Danach kann eine Belieferung per Lastschrifteinzug erfolgen, wenn das entsprechende Formular uns zugeht und die Bonitätsprüfung positiv verläuft.
9. Falsch- oder Fehllieferungen sind uns umgehend schriftlich mitzuteilen.
§5 Gewährleistung
1. Etwaige Beanstandungen von uns gelieferter Ware müssen, wenn der Mangel offensichtlich ist, unverzüglich, jedoch spätestens drei Tage nach Anlieferung, andere Mängel nur innerhalb von sechs Monaten bzw. innerhalb der vereinbarten Garantiefrist schriftlich geltend gemacht werden. Zum Nachweis seiner Ansprüche ist der Besteller verpflichtet, einen Garantienachweis (Rechnungskopie / Lieferschein) vorzulegen. Für die, in unserer Serviceübersicht gelisteten Hersteller beschleunigt ein Direktversand an die angegebene Adresse mit unserer Rechnungskopie den Ablauf erheblich.
2. Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Sie sind vorher schriftlich bei uns anzumelden. Geschieht dies nicht, haben wir das Recht, die Annahme zu verweigern. Rücksendungen haben in den Originalverpackungen im Originalzustand zu erfolgen. Berechtigte Rücksendungen werden nach Ausbesserung oder Reparatur innerhalb Deutschlands frei Haus von uns zurückgesandt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.
3. Bei Einsendung von Datenspeichern auch Mobiltelefone hat der Kunde eine Sicherungskopie herzustellen, da die Daten bei Reparaturen verloren gehen könnten.
4. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5. Es treten nach Reparatur/Austausch keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
6. Erst nach dreimaligem Fehlschlag der Nachbesserung kann der Kunde Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages fordern.
7. Schadenersatzforderungen, insbesondere auch für Folgeschäden jeglicher Art, können nur geltend gemacht werden, wenn eine Vertragsverletzung durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist.
8. Sofern von uns auf Ihrem Wunsch ein Vorabaustausch durchgeführt wurde, berechnen wir für den Fall, dass die als defekt eingesandte Ware nach Überprüfung durch uns ordnungsgemäß funktioniert, eine Kostenpauschale von EUR 38,35 für die uns entstandenen Fracht- und Arbeitskosten. Sind unsere tatsächlichen Kosten höher, sind wir berechtigt, diese gegen Nachweis der Leistungen in Rechnung zu stellen. Analog gilt bei Garantieeinsendungen ohne Vorabaustausch eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,45.
§6 Lieferzeit
1. Von uns angegebene Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
2. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Auftragsbestätigung unter der Voraussetzung, das sämtliche vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen eingegangen oder vereinbarte Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen eingehalten wurden. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Lager oder das Lager des Herstellers bei Direktlieferung verlassen hat oder zur Abholung bereitsteht.
3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Besteller das Recht, uns schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen zu setzen und nach Fristablauf von Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem Besteller nur dann zu, wenn wir die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
4. Sollten wir aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten an der fristgerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störungen. Wird die Störung auf absehbare Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In diesem Fall wird der Besteller durch uns unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
5. Dem Besteller steht das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn wir nur eine für ihn wertlose Teilmenge liefern können.
§7 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
1. Sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart, werden Zahlungen sofort rein netto bei Lieferung fällig. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch ab in Höhe von 8 % fällig. Wechsel werden nur nach Absprache angenommen. Kosten und Spesen hierfür gehen zu Lasten des Kunden. Ferner behalten wir uns das jederzeitige Recht auf Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
2. Unsere Forderungen werden, auch bei Stundung, sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Verbindlichkeit in Verzug gerät, Schecks zu Protest gehen, der Besteller überschuldet ist oder über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren eingeleitet ist oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Es sind unter diesen Umständen berechtigt, Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
3. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken zur Kreditwürdigkeit des Bestellers, steht uns das Recht zu, innerhalb einer Woche Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller hierdurch ein Schadensersatzanspruch entsteht.
4. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann Aufrechnung erklären, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig ist.
5. Werden zur Bezahlung hereingereichte Schecks nicht eingelöst oder vereinbarte Lastschriften nicht gutgeschrieben oder rückbelastet, wird neben den entstandenen Kosten eine Bearbeitungspauschale von EUR 12,78 erhoben.
§8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur Zahlung sämtlicher von TelePunkt gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch, wenn es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet oder veräußert werden soll.
2. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde schon im Voraus seine Rechte an uns ab. Er ist verpflichtet und wir berechtigt, seinem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen.
3. Wird Vorbehaltsware gepfändet, hat der Kunde uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen, sowie uns die für eine Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
5. Für die Provisionsauszahlung vermarkteter Dienstleistungen gelten die Regelungen des jeweiligen Partnervertrages.
§9 Leistungsmerkmale, Warenzeichen, Seriennummern
1. Für fehlende oder geänderte Leistungsmerkmale der angebotenen Dienstleistungen übernehmen wir keine Haftung, da der Hersteller sich technische Änderungen vorbehält.
2. Von uns bezogene Services oder Waren dürfen nicht ohne das angebrachte Warenzeichen weiterverkauft werden. Die Seriennummer darf nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit zulässig, das Amtsgericht Winsen (Luhe), auch für sich aus Scheck ergebende Verpflichtungen.